Dipl.-Ing. Gisela Tebrake
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Für Neubauten muss seit einigen Jahren der Energiebedarfsausweis erstellt werden. Für die Bestandsbauten
muss seit Anfang des Jahres gemäß EU-Richtlinie bei Mieter- bzw. Eigentümerwechsel ebenfalls eine energetische Klassifizierung –
der Energiepass – vorgelegt werden. Das bestehende Gebäude muss hinsichtlich des Energiebedarfs –
wobei die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftung, die Warmwasserbereitung und der Energieträger
betrachtet werden – untersucht und bewertet werden. Entsprechend wird anschließend das Gebäude in
eine Energie-Effizienzklasse von A – I eingeordnet.
Durch die stetig steigenden Energiekosten gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden an Bedeutung für
die Kauf- bzw. Mietentscheidung. Hier wird der Energiepass wie ein Gütezeichen helfen, da er den Energiebedarf
eines Gebäudes vergleichbar mit anderen Immobilien einstuft.
Sie, als Vermieter, können mit der Energieeffizienz werben und als Eigentümer erfahren Sie,
wie durch richtige Modernisierungsmaßnahmen die Energiekosten deutlich gesenkt werden können.
Energieagentur NRW
Deutsche Energieagentur